DGUV V3 - Prüfungen
an ortsveränderlichen und ortsfesten
elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Jedes Unternehmen/ öffentliche Einrichtungen ist verpflichtet für die Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter zu sorgen (§ 5 ArbSchG & § 3 BetrSichV). Durch diese Prüfung werden Gefahren frühzeitig erkannt und vermieden.
Hierbei hilft die DGUV-V3 als ein Teil der Unfallverhütungsvorschrift. Sie regelt die regelmäßige Prüfung sämtlicher elektrischer Betriebsmittel.
Der Unternehmer hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Prüffristen für seine elektrischen Anlagen und Betriebsmittel festzulegen.
Nach jeder Prüfung muss der nächste Prüftermin so festgelegt werden, dass die elektrische Anlage und das ortsfeste Betriebsmittel bis zu diesem Zeitpunkt entsprechend den betrieblichen Erfahrungen sicher betrieben und benutzt werden können.
Eine sach- und fachgerechte Prüfung durch eine Elektrofachkraft hat hier oberste Priorität und ist auf Anforderung z. B. der BG, Ihrer Betriebsversicherung etc. nachzuweisen (§5, UVV – DGUV-V3).
Die Unterlassung dieser Prüfungen ist strafbar gem. §23 BetrSichV.
Wir prüfen Ihre ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach der DGUV - Vorschrift 3.
Ortsveränderliche elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Beispiele: PC, Tischlampen, Kaffeemaschine, elektrische Werkzeuge, Radio usw. - alles was einen Stecker hat |
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Beispiele: Waschanlagen, Beleuchtungsanlagen, Klimaanlagen, Kühlschränke und Steckdosen - alles was fest verankert oder massiv ist und elektrische Elemente besitzt |