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Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber ist gemäß Arbeitsschutzgesetz und der Berufsgenossenschaftlichen DGUV-Vorschrift 1 verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element des betrieblichen Arbeitsschutzes und wichtigste Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung.

Sie kann vom Arbeitgeber selbst oder von zuverlässigen und fachkundigen Personen, die gesondert damit beauftragt werden, durchgeführt werden.

Das Ziel ist die systematische Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen, welche mit der Arbeit und dem Arbeitsplatz verbunden sind.

Sie bildet damit eine wesentliche Grundlage für die Ableitung zielgerichteter Arbeitsschutzmaßnahmen.

Die gesetzliche Basis für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz (§§ 5, 6).

Anhand ihrer Ergebnisse sind die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes festzulegen und zu kontrollieren.

Betriebe mit zehn oder mehr Beschäftigten müssen die Ergebnisse und die Überprüfung dokumentieren.

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sollte keine einmalige Aktion sein, sondern Bestandteil der kontinuierlichen Sicherheitsarbeit.


 

 

Wir helfen Ihnen gerne dabei!

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